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Fein Raus: Übertragung der Haftpflicht

Anrainer von Gehwegen haben nicht nur Pflichten, sondern haften auch für etwaige Unfälle. 

Für Anrainer und Grundstücksbesitzer gelten gerade im Winter einige Pflichten. Sollten diese Pflichten nicht erfüllt werden kann es zum Haftungsfall und zu erheblichen Kosten für Grundstückseigentümer kommen. Was dies konkret bedeutet und wie man sich ganz einfach davor schützen kann, erklären wir in diesem Blog-Beitrag.

Im §1319a Wegehalterhaftung regelt das ABGB wer für Schäden haftet, die aufgrund von Gefahren auf Wegen oder Plätzen entstehen können. Gemäß diesem Gesetz haftet der Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich der Weg oder Platz befindet. Sollte die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet sein, kann dies Schäden, Haftung und letztendlich erhebliche Kosten für den Eigentümer verursachen.

Welche Schäden können zur Haftung führen

Unter anderem können folgende Schäden entstehen:

  • Unfall aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit: Wenn ein Unfall aufgrund von mangelnder Instandhaltung, fehlender Beschilderung oder anderen Sicherheitsmängeln auf dem Weg oder der Straße passiert, kann der Wegehalter haftbar gemacht werden.
  • Sturz oder Verletzungen: Wenn jemand aufgrund von Schlaglöchern, rutschigen Oberflächen oder anderen Gefahren auf dem Weg stürzt oder sich verletzt, kann der Wegehalter für die Verletzungen oder den Schaden haftbar sein.
  • Fahrzeugschäden: Wenn Fahrzeugschäden durch schlechte Straßenbedingungen oder Hindernisse auf dem Weg verursacht werden, kann der Wegehalter in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden.
  • Schäden durch herabfallende Objekte: Wenn Objekte wie Äste oder Steine von Bäumen oder anderen Strukturen auf den Weg fallen und Schäden verursachen, kann der Wegehalter für diese Schäden haftbar sein.
  • Mangelnde Winterdienstleistungen: Wenn der Wegehalter nicht angemessen auf winterliche Bedingungen reagiert und dies zu Unfällen oder Schäden führt, kann er haftbar gemacht werden.

Wie kann ich mich schützen?

Ein Haftungsfall kann schnell eintreten. Dabei reicht ein verschneites Geländer zu übersehen oder einfach zu spät mit der Räumung zu beginnen. Gerade bei Unfällen mit Personenschaden kann diese kleine Unachtsamkeit schnell eine teure Angelegenheit werden. Doch es gibt eine einfache Möglichkeit sich hier abzusichern.

Mit der Beauftragung eines professionellen Winterdienstes übertragen Sie nicht nur die Pflichten, sondern auch die Haftung auf unser Unternehmen. Wir übernehmen sowohl in der Straßenverkehrsordnung als auch im ABGB die Rolle des Eigentümers und sind nicht nur verpflichtet die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sondern haften auch bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung.

Gerade bei großen oder mehreren Liegenschaften ist dies ein nicht zu unterschätzender Vorteil, der Ihnen rechtliche Sicherheit bietet. Sichern Sie sich rechtlich ab und nutzen Sie den professionellen Winterdienst von Privis Facility Services. Und sollte Ihnen dieser Grund nicht reichen, wir haben noch 5 weitere Gründe, warum Sie uns den Winterdienst überlassen sollten.

 

Weitere Infos:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/jgs/1811/946/P1319a/NOR12019063

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Haftung_fuer_Bauwerke__Wegehalterhaftung_und_Haftung_nach_.html